Internationales Abkommen über KI und Menschenrechte vom Europarat verabschiedet

Auf der Konferenz der Justizminister des Europarats in Vilnius wurde das erste internationale Abkommen zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) unterzeichnet. Das Rahmenübereinkommen soll sicherstellen, dass KI-Systeme im Einklang mit Menschenrechten, Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit entwickelt und eingesetzt werden. Der Vertrag wurde von einer Vielzahl von Staaten und der Europäischen Union unterzeichnet und markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer globalen Regulierung von KI.

Verabschiedung des Rahmenübereinkommens

Das Rahmenübereinkommen wurde von Staaten wie den USA, Großbritannien und der Europäischen Union unterzeichnet. Es stellt den ersten rechtlich bindenden internationalen Vertrag dar, der den gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen abdeckt. Das Abkommen verpflichtet die Unterzeichner, sicherzustellen, dass die von KI-Systemen erzeugten Ergebnisse die Grundrechte der Bürger achten und keine Diskriminierungen verursachen. Dies gilt sowohl für öffentliche als auch private Anwendungen von KI.

Ziele des Abkommens

Der Vertrag soll technologische Innovationen im Bereich KI ermöglichen, ohne die Rechte von Einzelpersonen zu gefährden. Der Fokus liegt auf der Wahrung von Menschenrechten und demokratischen Werten, während gleichzeitig die wirtschaftliche Entwicklung von KI-Technologien gefördert wird. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei auf den Schutz der Privatsphäre und die Gleichberechtigung gelegt. Der Vertrag sieht vor, dass Personen, die durch KI-Systeme beeinträchtigt werden, rechtliche Möglichkeiten zur Geltendmachung ihrer Rechte haben.

Beteiligte Nationen und Institutionen

An den Verhandlungen zum Abkommen waren mehr als 50 Länder beteiligt, darunter auch Nichtmitglieder des Europarats wie Kanada, Japan und Israel. Neben den staatlichen Vertretern nahmen auch Beobachter aus der Zivilgesellschaft, dem Privatsektor und der Wissenschaft teil. Dies stellte sicher, dass verschiedene Perspektiven in die Ausarbeitung des Vertrags einflossen und die Bedürfnisse aller relevanten Akteure berücksichtigt wurden.

Einbindung des Privatsektors und der Zivilgesellschaft

Der Prozess der Ausarbeitung des Abkommens beinhaltete Beiträge von Vertretern aus der Wissenschaft, dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft. Diese Akteure spielten eine zentrale Rolle dabei, sicherzustellen, dass der Vertrag technologieneutral bleibt und auf die unterschiedlichen Herausforderungen der KI-Entwicklung eingeht. Die Beobachter hatten die Möglichkeit, Feedback zu den vorgeschlagenen Regelungen zu geben und auf Risiken und Chancen der KI-Entwicklung hinzuweisen.

Inkrafttreten und zukünftige Entwicklungen

Das Rahmenübereinkommen tritt in Kraft, sobald fünf Unterzeichnerstaaten – darunter mindestens drei Mitgliedstaaten des Europarats – den Vertrag ratifiziert haben. Der Vertrag bleibt offen für den Beitritt weiterer Staaten und wurde bewusst technologieneutral gestaltet, um auch zukünftige Entwicklungen in der KI-Technologie abzudecken. Diese Offenheit soll sicherstellen, dass der Vertrag auch in den kommenden Jahren relevant bleibt.

Fazit

Mit dem Rahmenübereinkommen über künstliche Intelligenz hat der Europarat einen bedeutenden Schritt zur globalen Regulierung von KI-Systemen gemacht. Das Abkommen stellt sicher, dass die Entwicklung und der Einsatz von KI im Einklang mit den grundlegenden Menschenrechten und demokratischen Werten steht. Der Vertrag bleibt offen für den Beitritt weiterer Staaten, wodurch er potenziell zu einem internationalen Standard für KI-Regulierung werden kann.

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