GEMA zieht gegen OpenAI vor Gericht: Streit um Musiktraining für Künstliche Intelligenz

Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA hat eine Klage gegen das US-Unternehmen OpenAI eingereicht. Hintergrund ist die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musiktexte und Kompositionen zum Training von KI-Systemen wie ChatGPT. Das Landgericht München soll nun klären, ob solche Verwendungen ohne Zustimmung der Rechteinhaber zulässig sind. Der Fall gilt als europäischer Präzedenzfall.

Streit um KI-generierte Musik

ChatGPT und andere KI-Modelle können heute problemlos Songtexte und Musik im Stil bekannter Künstler erzeugen. Genau das sieht die GEMA als Beweis, dass OpenAI seine Systeme mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert hat. Kai Welp, Leiter der Rechtsabteilung der GEMA, erklärte: „Diese Vorgänge sind in Europa lizenzpflichtig. Wer urheberrechtlich geschützte Werke nutzt, muss dafür bezahlen. Das gilt auch für KI-Unternehmen.“ Ziel der Klage sei es, Verhandlungen über Lizenzverträge mit OpenAI zu erzwingen, um Künstlerinnen und Künstler angemessen zu vergüten.

Signalwirkung für die gesamte Branche

Die GEMA vertritt in Deutschland rund 100.000 Musikschaffende und zieht mit der Klage international Aufmerksamkeit auf sich. Sollte sie Erfolg haben, könnte das Verfahren weitreichende Folgen für die gesamte Musik- und KI-Industrie haben. „Wir möchten Verträge abschließen, die sicherstellen, dass Urheberinnen und Urheber vom Einsatz ihrer Werke durch KI profitieren“, so Welp. Der Fall habe Signalwirkung für den Markt, da bisher keine rechtlichen Standards für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Trainingsdaten existieren.

Musiker fordern gerechte Bezahlung

Auch viele Künstlerinnen und Künstler beobachten den Prozess mit Spannung. Alex Pagel, Leiterin des Büros für Popkultur und Musik in Sachsen, sagte: „Es ist wichtig, dass Urheberinnen und Urheber zu ihrem Recht auf geistiges Eigentum und eine angemessene Vergütung gelangen.“ Pagel verwies auf die schwierige wirtschaftliche Lage vieler Musikschaffender, die schon durch Streamingdienste nur Centbeträge pro Song erhalten. Wenn KI-Systeme Werke ohne Lizenz verwenden dürfen, würde sich diese Situation weiter verschlechtern.

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Offene Rechtslage in Europa

In der Europäischen Union gibt es bislang keine klare Regelung, ob KI-Anbieter urheberrechtlich geschützte Werke zum Training ihrer Modelle verwenden dürfen. Zwar können Künstlerinnen und Künstler über die GEMA bereits eine Opt-out-Erklärung abgeben, um die Nutzung ihrer Werke zu untersagen, doch ein umfassender Rechtsrahmen fehlt. Juristen erwarten, dass der Fall in Berufung gehen wird – unabhängig davon, wie das Landgericht München entscheidet. Sollte die GEMA gewinnen, wäre das erste Urteil dieser Art in Europa ein starkes Signal an die KI-Industrie.

Bedeutung für OpenAI und andere Anbieter

Für OpenAI steht viel auf dem Spiel. Das Unternehmen hinter ChatGPT ist weltweit führend in der generativen KI und steht seit Monaten unter Druck, seine Datennutzung transparenter zu machen. Auch andere Anbieter wie Google, Anthropic oder Suno stehen vor ähnlichen Fragen. Ein Urteil zugunsten der GEMA könnte bedeuten, dass KI-Unternehmen künftig Lizenzen erwerben müssen, um Trainingsdaten zu nutzen – was die Kosten für KI-Modelle massiv erhöhen würde.

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