EU plant digitalen Omnibus: Datenschutz und KI Regeln sollen grundlegend reformiert werden
Die EU-Kommission arbeitet an einer umfassenden Neuausrichtung des europäischen Digitalrechts. Am 19. November will sie ein Gesetzespaket vorstellen, das unter dem Arbeitstitel digitaler Omnibus firmiert. Das Vorhaben soll rechtliche Überschneidungen beseitigen, Bürokratie verringern und Unternehmen mehr Handlungsspielraum bei der Nutzung von Daten geben.
Vier zentrale Reformbereiche
Der Entwurf umfasst die Bereiche Datenschutz, Datennutzung, Cybersicherheit und Künstliche Intelligenz. Dafür sollen mehrere bestehende Gesetze zusammengeführt und überarbeitet werden, darunter der Data Act, der erst seit September vollständig anwendbar ist. In ihn integriert werden sollen künftig die Open Data Richtlinie, die Verordnung über den freien Fluss nicht personenbezogener Daten und der Data Governance Act. Nach Angaben der Kommission handelt es sich um eine technische und juristische Konsolidierung der digitalen Rechtsvorschriften, die zu spürbaren Erleichterungen für Wirtschaft und Verwaltung führen soll.
Datenschutz soll flexibler werden
Besonders weitreichend sind die geplanten Änderungen an der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Nutzung personenbezogener Daten zum Training von KI-Systemen soll künftig auf Basis berechtigter Interessen erlaubt werden, ohne dass dafür die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen erforderlich ist. Zudem soll die Definition pseudonymisierter Daten enger gefasst werden. Dadurch würde der Schutzumfang personenbezogener Informationen sinken, was den Einsatz solcher Daten für Unternehmen erleichtert.
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Lockerungen beim Online Tracking
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft das Online Tracking. Das Setzen und Auslesen von nicht notwendigen Cookies soll künftig nicht mehr zwingend eine aktive Zustimmung erfordern. Stattdessen könnten Website Betreiber sich auf berechtigtes Interesse berufen. Nutzerinnen und Nutzer hätten danach lediglich die Möglichkeit, dieser Verarbeitung zu widersprechen. Die Kommission begründet dies mit dem Ziel, Zustimmungsmüdigkeit zu vermeiden und einheitliche, maschinenlesbare Präferenzsignale in Browsern oder Betriebssystemen zu ermöglichen. Diese Signale sollen automatisch an Websites übermitteln, ob Cookies akzeptiert werden. Medienanbieter sollen von dieser Regelung ausgenommen werden, um die wirtschaftliche Grundlage journalistischer Angebote nicht zu gefährden.
Neuer Umgang mit sensiblen Daten
Auch der Schutz besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 DSGVO soll überarbeitet werden. Geschützt wären künftig nur noch Daten, die entsprechende Merkmale explizit offenlegen. Rückschlüsse auf sensible Informationen, etwa durch KI oder Datenanalyse, fielen damit nicht mehr automatisch unter den besonderen Schutz. Unverändert bleiben soll der hohe Schutz für genetische und biometrische Daten.